1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können.
Datenerfassung auf dieser Website
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten könnten zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden – jedoch verwenden wir derzeit keine Tracking- oder Analyse-Tools.
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2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz
Der Betreiber dieser Seiten nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO ist:
Marco Vögele
Bahnhofstrasse 48/1
75015 Bretten
Telefon: 0177 2278187
E-Mail: info@ve-energieberatung.de
Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
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3. Datenerfassung auf unserer Website
Server-Log-Dateien
Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
• Browsertyp und Browserversion
• verwendetes Betriebssystem
• Referrer URL
• Hostname des zugreifenden Rechners
• Uhrzeit der Serveranfrage
• IP-Adresse
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung der Website.
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4. Ihre Rechte
Sie haben jederzeit das Recht auf:
• Auskunft über Ihre gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
• Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
• Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO)
• Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
• Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
• Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Außerdem haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren.
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5. SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.
Allgemeine Geschäfts Bedingungen (AGB)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Stand: Juni 2026
1. Anwendungsbereich/Abwehrklausel
1.1 Gegenständlicher Anwendungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Leistungen (insbes. Beratungs- und Berechnungsleistungen) der VE Energieberatung GmbH (im Folgenden: „Auftragnehmer“), gegenüber ihren Vertragspartnern („Auftraggeber“).
1.2 Geltung gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Soweit in diesen AGB keine ausdrückliche Unterscheidung getroƯen ist, gelten diese einheitlich sowohl gegenüber
(i) natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können („Verbrauchern“) als auch
(ii) natürlichen oder juristische Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln sowie juristischen Personen des öƯentlichen Rechts und öƯentlich-rechtlichen Sondervermögen („Unternehmern“).
1.3 Rahmenvereinbarung. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch als Rahmenvereinbarung für künftige Verträge der gleichen Art wie ein früher abgeschlossener, ohne dass der Auftragnehmer in irgendeinem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste. Für einen künftigen Vertrag gilt die neueste Fassung dieser AGB, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor dessen Abschluss schriftlich mitgeteilt hat.
1.4 Widerspruch gegen Bedingungen des Auftraggebers. Vom Auftraggeber verwendete allgemeine Geschäftsbedingungen, denen der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, werden in keinem Fall Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer in deren voller Kenntnis und vorbehaltlos Lieferungen oder andere Leistungen an den Auftraggeber erbringt.
1.5 Vorrang individueller Abreden. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Bestimmungen in diesen AGB.
1.6 Ergänzung durch gesetzliche Bestimmungen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen finden ergänzende Anwendung zu diesen Allgemeinen AGB, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Soweit es für Klarheit und Verständnis dienlich erscheint, wird hierin auf zur Anwendung kommende gesetzliche Bestimmungen verwiesen.
2. Vertragsschluss
2.1 Vertragsschluss durch Fachunternehmer Heizungsbauer oder anderer Fachunternehmer eine Bestellung beim Berater vor, so wird dieser Vertragspartner und nicht der Grundeigentümer oder Bauherr oder sonstige Kunde des Unternehmers, es sei denn das ist ausdrücklich schriftlich so vereinbart.
2.2 Freibleibende Angebote des Auftragnehmers. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.
2.3 Bindungsdauer von Bestellungen. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung für die Dauer von zwei Wochen ab Eingang beim Auftragnehmer gebunden, sofern er keine andere Bindungsdauer bestimmt hat.
2.4 Annahme von Bestellungen. Bestellungen, Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung sind erst angenommen, wenn sie von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
3. Widerrufsrecht
Ist der Auftragnehmer Verbraucher, so steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten dazu sind der als Anlage beigefügten Widerrufsbelehrung zu entnehmen.
4. Leistungen des Auftragnehmers
4.1 Leistungsumfang. Die vom Auftragnehmer geschuldete Tätigkeit beschränkt sich auf die im jeweiligen Vertrag definierten Leistungen. Diese hat der Auftragnehmer nach dem Stand der Technik zu erbringen. Zum Leistungsumfang gehört die Dokumentation der Dienstleistungen einschließlich vereinbarter Erläuterungen von Berechnungen.
4.2 Nutzung von Software. Die Berechnungen des Auftragnehmers im Beratungsprozess erfolgen mit aktueller und allgemein
anerkannter Energieberatersoftware oder nach gleichwertigem Stand der Technik. Solche Software hat er mit der üblichen Sorgfalt auf ihre Funktionen und Fehler zu untersuchen.
4.3 Tätigkeiten außerhalb des Leistungsumfangs. Über die vertraglich definierten Leistungen des Auftragnehmers hinaus übernimmt dieser übernimmt keinerlei Verantwortung, insbesondere schuldet der Auftragnehmer nicht:
Energie- oder andere Planung; Umsetzung oder Überwachung oder bauaufsichtsrechtliche Begleitung von energetischen Maßnahmen; Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere nicht die Objektüberwachung oder Bauleitung zum Bauvorhaben; Antragstellung auf Förderung.
Auswahl, Dimensionierung, Lieferung, Austausch, Installation, hydraulischer Abgleich, Regelung und Inbetriebnahme von Heizungsanlagen obliegen ausschließlich dem Auftraggeber.
4.4 Keine Erfolgshaftung. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Verantwortung für Erfolge, die der Auftraggeber mit den Leistungen des Auftragnehmers bezweckt. Das gilt insbesondere für Planungs-, Auslegungs- oder Förder-Erfolge. Für mit den Leistungen des Auftragnehmers zu erzielende Erfolge ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Ihm obliegt es entsprechend, die Leistungen des Auftragnehmers zu definieren, auszuwählen und einzusetzen. Das gilt insbesondere für:
Heizlast-, Heizflächen- und sonstige Berechnung nach Artikel 6 und Begleitung von Förderanträgen nach Artikel 7).
5. Datengrundlage
5.1 Mitwirkungspflicht. Seine Leistungen erbringt der Auftragnehmer auf der Grundlage der Angaben und Unterlagen des Kunden („Datengrundlage“). Diese übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht in digitaler Form. Der Auftraggeber allein ist dafür verantwortlich dafür, die Datengrundlage von seinem Kunden (insbes. Bauherr oder Grundeigentümer) in Erfahrung zu bringen.
5.2 Anzeige oƯensichtlicher Fehler. Zur Überprüfung der Datengrundlage auf Vollständigkeit und Richtigkeit ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. Er hat dem Auftraggeber lediglich anzuzeigen, wenn diese oƯensichtlich fehlerhaft oder widersprüchlich ist und ihm Gelegenheit zur Richtigstellung zu geben.
5.3 Ansatz bei fehlenden Angaben. Bauteilaufbauten, Dämmstärken und technische Kennwerte werden – sofern nicht in der Datengrundlage nachgewiesen – vom Auftragnehmer anhand von Baujahr, Erfahrungswerten und anerkannten Tabellenwerken angesetzt.
5.4 BauteilöƯnungen oder weitergehende Untersuchungen sind nicht Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers.
6. Heizlast-, Heizflächen- und sonstige Berechnung
6.1 Die Heizlastberechnung durch den Auftragnehmer erfolgt normgerecht nach DIN EN 12831 gemäß der Datengrundlage.
6.2 Die Heizflächenberechnung erfolgt anhand der in der Software nach obiger ZiƯ. 4.4 hinterlegten Auslegungsparameter (u. a. Vor/Rücklauftemperatur). Berechnungen des hydraulischen Abgleich nach Verfahren B.
6.3 Sofern gemäß der Datengrundlage vorhandene Heizflächen die Normheizlast nach DIN EN 12831 unter den – gemäß der Datengrundlage – vorgesehenen Systemtemperaturen nicht vollständig decken, wird dies vom Auftragnehmer:
• rechnerisch abgebildet,
• dokumentiert und
• mit einer Erläuterung versehen.
6.4 Im Falle einer vollständigen Deckung wird diese demgegenüber lediglich rechnerisch abgebildet und dokumentiert.
6.5 Sofern eine Heizfläche mindestens 80 % der Normheizlast deckt und der Auftraggeber nach Erhalt der Informationen nach obiger ZiƯ. 6.2 schriftlich bestätigt, dass diese Unterdeckung akzeptiert wird, hat der Auftragnehmer seine Pflicht zur
VE Energieberatung GmbH Bahnhofstrasse 48/1 •75015 Bretten
1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Stand: Juni 2026
Heizflächenberechnung erfüllt und schuldet keinen Vorschlag über einen Heizflächentausch.
6.6 In Ermangelung einer Bestätigung nach obiger ZiƯ. 6.4 schuldet der Auftragnehmer – auf Verlangen des Auftraggebers – einen Vorschlag über einen Heizflächentausch, es sei denn dieser erscheint technisch, baulich oder wirtschaftlich nicht umsetzbar, was der Auftraggeber zu dokumentieren hat.
6.7 Die Entscheidung, ob Vorschläge über den umgesetzt werden, liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
6.8 Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für das Erreichen bestimmter Raumtemperaturen im realen Betrieb entsprechend seinen Heizlast- und Heizflächen- und sonstige Berechnungen. Abweichungen zwischen Berechnungen und realen Raumtemperaturen im realen Betrieb infolge von Nutzerverhalten, Regelungseinstellungen, geänderter Nutzung oder mangelhafter Ausführung liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers.
7. Begleitung von Fördermittelanträgen
7.1 Leistungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit Förderprogrammen (insbes. (KfW / BAFA u. a.) erfolgen ausschließlich als fachliche Zuarbeit. Im Rahmen seiner Begleitung von Fördermittelanträgen prüft er, ob eine Förderungsfähigkeit anhand der Datengrundlage besteht. Er hat die EnergieeƯizienz der Maßnahme bestätigen und dem Auftraggeber den Fördermittelantragsvordruck – zur Weiterleitung an dessen Kunden – zu übersenden. Der Auftragnehmer hat den Antrag auf Förderung weder zu übersenden noch diese Übersendung zu überwachen. Derlei – und damit auch die Einhaltung von jeglichen Form- und Fristvorschriften – ist im alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers, ebensowenig wie Rechtsbehelfe gegen Ablehnungen von Förderanträgen oder Rückforderungen von Fördermitteln.
7.2 Der Auftragnehmer schuldet ausdrücklich keinen Erfolg, insbes. nicht in Form einer Förderzusage, weder im Grundsatz noch in irgendeiner Förderhöhe.
8. Leistungszeit
8.1 Verträge mit Verbrauchern. Sofern in einem Vertrag mit einem Verbraucher eine Frist oder ein Termin (jeweils: „Leistungszeit“) nicht vereinbart ist, hat die Leistung des Auftragnehmers innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer eine vereinbarte Leistungszeit nicht einhalten, so hat kann ihm der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist dafür setzen, die nicht kürzer als zwei (2) Wochen sein darf.
8.2 Verträge mit Unternehmern. Die vom Auftragnehmer in Verträgen mit Unternehmern genannten Leistungszeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Leistungszeiten gelten, wenn sie unverbindlich vereinbart sind, nur annähernd. Vereinbarte Fristen beginnen mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung; entsprechendes gilt für Friständerungen.
Die Fristen für die Leistungen des Auftragnehmers gelten nur unter der Voraussetzung und ab dem Zeitpunkt rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten der zu erbringenden Leistung und rechtzeitiger Erfüllung aller Mitwirkungspflichten. In Verzug kommt der Auftragnehmer in jedem Fall erst durch schriftliche Mahnung nach Fälligkeit.
9. Rechte an überlassenen Unterlagen.
An Angebotsunterlagen des Beaters sowie der zum Leistungsumfang gehörenden Dokumentation, jeweils auch in elektronischer Form, unter Einschluss von Kalkulationen und Zeichnungen, behält sich der Auftragnehmer das Urheberrecht vor; diese dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers keinen Dritten – mit Ausnahme des jeweiligen Kunden des Auftraggebers und ggf. Förderstellen oder zuständige Behörden zugänglich gemacht werden. Der Auftragnehmer wird eine solche Zustimmung nicht unbillig versagen.
10. Vergütung/Zahlung
10.1 Höhe; Bestandteile. Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Vertrag mit dem Auftraggeber. Diese ist netto, d.h. insbesondere ohne Abzug von Steuern, Abgaben, Gebühren.
10.2 Rechnungsempfänger. Rechnungen werden ausschließlich an den Auftraggeber gestellt.
10.3 Fälligkeit. Forderungen des Auftragnehmers sind mit Rechnungszugang beim Auftraggeber fällig und zahlbar ohne Abzug in EURO.
10.4 Wechseln und Schecks. Die Annahme von Wechseln und Schecks behält sich der Auftragnehmer vor, sie erfolgt stets nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Kosten und Spesen sowie ohne Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung.
10.5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht. Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für einen Gegenanspruch wegen eines Mangels, der auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderung des Auftragnehmers beruht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
11. Haftung
11.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für schuldhaft von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leib, Leben und Gesundheit.
11.2 Haftung für sonstige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ist bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – auch durch gesetzliche Vertreter und Erfüllungs/Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers – beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.3 Die Haftung des Beraters nach dem Produkthaftungsgesetz und die betreƯende Verjährung bleiben unberührt.
11.4 Die Haftungsbeschränkungen nach diesem Artikel 11 gelten für die Haftung gegenüber dem Auftraggeber ebenso wie gegenüber Dritten. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für Beraters eigene Haftung ebenso wie für die persönliche Haftung von Personen, deren Verschulden Berater nach gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten hat, mit Wirkung sowohl zu Beraters Gunsten als auch denjenigen jener Personen.
12. Anwendbares Recht Es ist ausschließlich die Anwendung deutschen Rechts vereinbart, die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
13. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öƯentlichen Rechts oder öƯentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, auch für Scheck- und Wechselsachen, der Sitz des Auftragnehmers oder nach dessen Wahl der Sitz des Auftraggebers. Gesetzliche Bestimmungen, nach denen für bestimmte Streitigkeiten eine gerichtliche Zuständigkeit kraft Vereinbarung ausgeschlossen ist, bleiben unberührt.
14. Abtretung
Der Auftraggeber ist zur Abtretung von anderen Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen als Geldforderungen nur mit der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt.
15. Teilunwirksamkeit von Verträgen
Sollte eine der Bestimmungen eines geschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich möglichst gleichwertige Bestimmung zu vereinbaren.
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